Dipl. oec. Frank Moritz
Interim Risk Manager, Task Force Lead
Projektleiter, IT Service Manager, Auditor, Coach
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frank Moritz - Risk Manager
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Werk- oder Beratungsvertragsverhältnisse gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und mir, dem Risk Manager Frank Moritz, Kölner Str. 38 in 41464 Neuss, ausschließlich, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Ihre Mitwirkungspflicht
(1) Sie haben mir alle zur Werkerstellung oder zur Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dateien etc. durch Überlassung in geordneter Form kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie ferner den Zugang zu den Computersystemen, zu gewähren.
(2) Im Falle eines Werkvertragsverhältnisses haben Sie rechtzeitig und vollständig Ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 2 (1) a), c), e) und g) des Werkvertrages zu erfüllen. Überschreiten Sie beim Werkvertrag die dort vereinbarten Fristen ihrer Mitwirkungspflichten, so verlängern sich meine dort vereinbarten Leistungsfristen um Ihren überschrittenen Zeitraum, es sei denn, dies führt zu einer Terminkollision bei mir wegen anderweitiger Termine. Im diesen Falle verlängern sich meine Leistungsfristen zusätzlich um den Zeitraum, der zur Einhaltung meiner anderweitigen Termine und zur Beendigung der Terminkollision notwendig ist. Hierauf habe ich Sie hinzuweisen.
(3) Im Falle eines Werkvertragsverhältnisses haben Sie ferner dafür Sorge zu tragen, dass Sie die im Rahmen dieses Vertrages aktuellen, notwendigen Excel-, ZIP- oder PDF – Programme besitzen und anwenden, beim Datentausch mit mir keine Daten oder Datengrößen wie bei Mailings, Spamfilter, etc. beschränken oder ausschließen sowie Ihr Verzeichnissystem oder Ihr möglicherweise eingesetztes Dokumenten-Management-System einwandfrei funktioniert.
(4) Ist meine Anwesenheit bei Ihnen oder zu Besprechung mit Ihren Mitarbeitern erforderlich, so wird mir von Ihnen ein angemessener Arbeitsraum oder ein Besprechungszimmer nach Wahl kostenlos zur Verfügung gestellt. Sofern eine Präsentation an Ihrem Sitz vorgesehen ist, haben Sie mir in angemessener Frist einen Präsentationsraum ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(5) Sollten sich hinsichtlich der Mitwirkungspflichten Unklarheiten, Zweifel oder Fragen ergeben, so ist dies dem anderen Vertragspartner mitzuteilen und eine Klärung herbeizuführen (Vertragsförderungspflicht).
§ 3 Pflicht zur Verschwiegenheit
(1) Ich verpflichte mich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung der Beratung oder der Erstellung des Werkes gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen zu wahren, solange sie nicht schriftlich von Ihrer Geschäftsleitung oder dem Ansprechpartner zur Weitergabe freigegeben worden sind.
(2) Ich werde die mir übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Berater- oder Werkvertrages zurückgeben. Ich bin unter der Maßgabe des Absatz 1 berechtigt, für mich Kopien der Informationen, Unterlagen und Dateien etc. anzufertigen und zu behalten, auch nach dem Ende des Werk- oder Beratervertragverhältnisses.
(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit des Unternehmers gilt nicht gegenüber Berufsgeheimnisträgern wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater usw., die ich zur Wahrung meiner Interessen beauftrage.
(4) Mir ist es erlaubt, dieses Werk oder diese Beratung als Referenz bzw. im Rahmen meines Unternehmerprofils gegenüber Dritte mit folgenden Daten in jeglicher Kommunikationsform (schriftlich, textlich, elektronisch, mündlich, bildlich etc.) zu benennen: Ihren Namen und Sitz, Ansprechpartner, Themen der Erstellung des Werkes oder der Beratung sowie verwendete Systeme.
§ 4 Haftung
(1) Ich hafte im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung hafte ich auf Schadensersatz einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall hafte ich nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(2) Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von mir.
(4) Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
(5) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse dieses Vertrages unberührt.
§ 5 Verarbeitung und Nutzen von Daten
(1) Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben.
(2) Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass Sie mir Zugang zu personenbezogenen Daten gewähren, wird darauf hingewiesen, dass eventuell eingesetzte Erfüllungshilfen über ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet wurden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.
§ 6 Ihre Unterrichtung
(1) Soweit Sie mir eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass ich Ihnen ohne Einschränkungen per E-Mail vertragsbezogene Informationen zusende. Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend. Ihnen ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit Sie zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzen und deren Einsatz wünschen, teilen Sie dies mir mit.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für beide Seiten und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Neuss.
(2) Der Vertrag unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 Nebenabreden und Vertragsänderungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.